Der Sport- und der Kulturförderungsfonds werden jährlich mit neuen Mitteln aus den Gewinnen von Swisslos gespiesen. Dieses Jahr gehen jeweils 13,7 Millionen Franken an die beiden Fonds. Aus dem Sportfonds können Beiträge für den Bau und die Instandsetzung von Sportanlagen und -bauten, für die Sportförderung in Vereinen und Verbänden, für die Anschaffung von Sportmaterial sowie für die Finanzierung von sportlichen Veranstaltungen und Wettkämpfen ausgerichtet werden. Aus dem Kulturförderungsfonds werden sämtliche Projektbeiträge an allen Kultursparten finanziert. Zudem werden die Mittel gemäss Kulturförderungsgesetz auch für Beiträge an kulturelle Organisationen sowie Auszeichnungen und Stipendien verwendet. Zusätzlich hat der Regierungsrat eine Einlage von 2,1 Millionen Franken aus Staatsmitteln in den Kulturförderungsfonds bewilligt.
Bei Gesuchen aus dem Berner Jura entscheidet der Bernjurassische Rat (BJR) über die Beiträge. Einmal pro Jahr kann der BJR dem Berner Jura zugewiesene Mittel zwischen dem Lotteriefonds, dem Sportfonds und dem Kulturförderungsfonds transferieren. Für das Jahr 2023 hat der BJR beschlossen, einen Betrag aus dem Lotteriefonds in den Kulturförderungsfonds zu übertragen. Der Regierungsrat hat diesen Entscheid in einer formellen Prüfung bestätigt. Mit den Mitteln sollen verschiedene kulturelle Projekte im Berner Jura unterstützt werden. Der BJR wird über seinen Entscheid in den kommenden Tagen informieren.