Für Erhalt und Pflege von national bedeutenden Baudenkmälern im Kanton Bern, die der breiten Öffentlichkeit zugänglich sind, beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat für die Jahre 2023 bis 2024 Beiträge aus dem Lotteriefonds von jährlich 4,6 Millionen Franken. Zusätzlich beantragt er für Instandsetzungsmassnahmen einen Rahmenkredit von insgesamt rund 9,06 Millionen Franken.
Mit den anfangs 2021 in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Grundlagen für Geldspiele wurden die Beitragskriterien präzisiert. Aufgrund dieser angepassten Anforderungen kommt es zu Wechseln bei den unterstützten Organisationen. Weiterhin unterstützt werden die Schlösser Burgdorf, Holligen, Hünegg, Jegenstorf, Landshut, Laupen, Oberhofen, Spiez, Schwarzenburg, Thunstetten, und Wyl, sowie das Berner Münster, das von Rütte-Gut, das Rebbaumuseum Hof, das Rebhaus Wingreis, das Bauernmuseum Althuus und die Maison du Banneret Wisard. Neu berücksichtigt wird die Kulturmühle Lützelflüh.
Nicht weiter unterstützt werden das neue Schloss Thun (ehemaliges Gerichts- und Amtsgebäude), das Albert Anker-Haus in Ins und das Aarbergerhus in Ligerz, da sie die neuen gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllen. Die Institutionen sollen aber während zwei Jahren Übergangsbeiträge erhalten, um die finanziellen Auswirkungen abzufedern.