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13. Dezember 2021
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Medienmitteilung: Sicherheitsdirektion
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Keine Weiterführung eines Rückkehrzentrums in Biel-Bözingen – Kanton strebt neue Lösung an

Die Weiterführung des zentral gelegenen Rückkehrzentrums (RZB) in Biel-Bözingen, wo die Kinder die regulären Schulklassen der öffentlichen Schule besuchen können, ist – trotz in Aussicht gestellter neuer Infrastruktur – nicht mehr möglich. Der Kanton wird dafür einen Ersatzstandort bestimmen müssen. Es soll ein Standort sein, der möglichst einen regulären Schulbesuch für Kinder sicherstellt, und wo Familien und Frauen möglichst unter sich sind.

Der heutige Standort des RZB Biel-Bözingen ist zentral gelegen, die Kinder können von Beginn weg die Regelklassen besuchen. Die Bewohner des RZB sind dort seit 18 Monaten in Containern untergebracht. Der Kanton Bern wollte die Infrastruktur verbessern und erneuern, was aber nur Sinn macht, wenn diese deutlich über das Jahr 2022 hinaus genutzt werden kann. Im Grossen Rat wurde in der Herbstsession dieses Jahres ein Postulat deutlich überwiesen, das eine Nutzung über 2022 hinaus forderte.

Mit Verfügung vom 22. November 2021 hat es die Stadt Biel aber definitiv abgelehnt, ein RZB (auch – wie schon vor Monaten angeboten – mit verbesserter Infrastruktur) weiterbetreiben zu lassen. Die Französisch und Deutsch sprechenden Kinder werden trotz Intervention von kirchennahen Stellen[1] im Sommer 2022 aus der Schule in Biel genommen. Der Standort Biel-Bözingen für ein RZB ist somit dann Geschichte.

[1] Der Verein „Alle Menschen – Tous les êtres humains“ zeigte sich in einem Aufruf irritiert über die mögliche Schliessung, Zitat: „Denken Sie beispielsweise, was die Kinder betrifft, an Frühförderung, Vor-Kindergarten-Sprachkurse, heilpädagogische Betreuung, Spielgruppen, Tagesschulen, Mittagstische, zahnärztliche und kinderärztliche Behandlungen, schulpsychologischer Dienst usw. – all das hat sich nun gut eingespielt (Ein grosser Dank an alle!).“

Familien und Frauen unter sich

Der Kanton Bern wird einen anderen Standort festlegen müssen. Angestrebt wird ein RZB, wo die Kinder möglichst reguläre Schulklassen der öffentlichen Schule besuchen können und wo Familien und Frauen möglichst unter sich sind. Das RZB Biel-Bözingen wurde, was die Zusammensetzung betrifft, bereits in diese Richtung entwickelt: So ging der Anteil der alleinstehenden 18- bis 29-jährigen Männer am Total aller Männer in den 18 Monaten seines Betriebs von 40 Prozent im Juni 2020 auf unter 20 Prozent im Dezember 2021 zurück. Und der Anteil der Personen im Familienverbund erhöhte sich im gleichen Zeitraum sukzessive von 25 auf 50 Prozent.

Abgewiesene Asylsuchende müssen in ihr Herkunftsland zurückkehren

Im Gegensatz zu Asylsuchenden mit einem positiven Asylentscheid der Bundesbehörden, bei denen die Integration im Vordergrund steht, die arbeiten und – sofern sie die Integrationsziele erreichen – ihren Wohnsitz frei wählen dürfen, müssen abgewiesene Asylsuchende die Schweiz verlassen. Sie werden zu Hause nicht verfolgt und können zurückkehren – weigern sich teilweise aber, das zu tun. Deshalb ist die verfassungsmässige und gesetzliche Regelung klar: Abgewiesene Asylsuchende erhalten, wenn sie es benötigen, Nothilfe im RZB. Gemäss Bundesgericht ist «verfassungsrechtlich nur geboten, was für ein menschenwürdiges Dasein unabdingbar ist und von einer unwürdigen Bettelexistenz bewahren mag. Dieser Anspruch umfasst einzig die in einer Notlage im Sinne einer Überbrückungshilfe unerlässlichen Mittel, um überleben zu können.» Gemäss dem Eidgenössischen Asylgesetz sind Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid, denen eine Ausreisefrist angesetzt worden ist, von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Deshalb steht ihnen nur das menschen- und grundrechtliche Minimum in Form von Nothilfe zu.

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