Business Continuity Management (BCM) ist ein strategischer Prozess, der sicherstellt, dass unmittelbar notwendige Leistungen der Verwaltung auch in Krisen und Notlagen wie zum Beispiel Naturkatastrophen, Cyberangriffen, Pandemien oder Stromausfällen weitergeführt werden oder schnellstmöglich wieder zur Verfügung stehen. Es zielt darauf ab, Ausfallzeiten zu minimieren und die Fortführung kritischer Geschäftsprozesse sicherzustellen. Grundsätzlich konzentriert sich das BCM auf die Konsequenzen und nicht auf die Ursachen von Krisen. Das BCM-System beinhaltet die systematische Anwendung von Risikobewertungen, Business Impact Analysen (BIA), Strategieentwicklung, präventiven Massnahmen und reaktiven Notfallplänen, Übungen und Tests sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung des Gesamtsystems. Ein etabliertes und gut eingespieltes BCM stärkt die Widerstandsfähigkeit der Verwaltung und erhöht so das Vertrauen der Bürger und Partner in dessen Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten.
Das BCM des Kantons Bern ist dezentral organisiert und bildet einen integralen Bestandteil der bestehenden Managementprozesse (Controlling) der Direktionen und der Staatskanzlei. Es basiert auf den «Richtlinien über das Business Continuity Management der Kantonsverwaltung», welche die Rahmenbedingungen für den Betrieb eines wirksamen und vorausschauenden BCM in der Verwaltung des Kantons Bern festlegen. Sie bilden die verbindliche Grundlage für die Planung, Umsetzung, Überprüfung und Weiterentwicklung des BCM-Systems der Kantonsverwaltung. Weiter regeln sie Begrifflichkeiten, Ziele, Grundsätze, Organisation und Verantwortlichkeiten des BCM. Das Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) der Sicherheitsdirektion (SID) dient als Koordinations- und Anlaufstelle der Direktionen und der Staatskanzlei für Fragen im Zusammenhang mit dem kantonalen BCM. Sie ist einerseits verantwortlich für die Weiterentwicklung der Methodik und Prozesse, die regelmässige Berichterstattung sowie allfällige Anpassungen der Richtlinien und koordiniert andererseits die Weiterentwicklung des BCM durch die Direktionen und die Staatskanzlei.