Das Amt für Justizvollzug (AJV) ist verantwortlich für den Vollzug von Strafen und Massnahmen an Erwachsenen und Jugendlichen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt das AJV über fünf Regionalgefängnisse, vier Justizvollzugsanstalten, ein Jugendheim, die Bewachungsstation im Inselspital und den Transportdienst. Amtsvorsteherin ist Romilda Stämpfli.
Erwachsenen- und Jugendvollzug
Die Justizvollzugsanstalten Witzwil, Thorberg, Hindelbank und St. Johannsen vollziehen Strafen und Massnahmen an Erwachsenen. Die vier Einrichtungen sind Justizvollzugsanstalten des Strafvollzugskonkordates der Nordwest- und Innerschweiz.
Das Jugendheim Lory ist ein Erziehungsheim für verhaltensauffällige, normalbegabte junge Frauen im Alter zwischen 13 – 22 Jahren. Es werden zivil- und strafrechtliche Erziehungsmassnahmen vollzogen mit dem Ziel, die jungen Frauen sozial zu (re-)integrieren.
Haft
Hauptaufgabe der Regionalgefängnisse ist der Vollzug von Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Ebenfalls vollzogen werden kurze Freiheitsstrafen sowie Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft.
Bewährungs- und Vollzugsdienste
Die Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) sind für die Durchführung der durch die Bernischen Gerichte ausgesprochenen Strafurteile zuständig. Dabei handelt es sich insbesondere um den Vollzug von Freiheitsstrafen und/oder strafrechtlichen Massnahmen (ambulant und stationär). Zudem sind die BVD für die Durchführung der Bewährungshilfe verantwortlich.
Organigramm
